Dafür wurde er mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 18. Mai 2015 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gesprochen und mit Busse bestraft. Indem Rechtsanwalt A. die ausdrückliche und verbindliche Aufforderung der zuständigen Aufsichtsbehörde, innert der angesetzten Frist von 14 Tagen die bezeichneten Handlungen vorzunehmen, unbeachtet liess, hat seine Untätigkeit einen Umfang angenommen, der ein unter dem Aspekt der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung nicht mehr zulässiges oder zu verantwortendes Ausmass annimmt.