Jedoch kam Rechtsanwalt A. in der Folge auch den vom Bezirksgericht Z. unter Androhung der Ungehorsamsstrafe verfügten Verpflichtungen bis 13. Mai 2015 nicht nach. Dafür wurde er mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 18. Mai 2015 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gesprochen und mit Busse bestraft.