© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erbmasse zu informieren. Dieser Entscheid blieb von Rechtsanwalt A. unangefochten. Trotzdem leistete er den gerichtlich verfügten Verpflichtungen wiederum nicht fristgerecht Folge, woraufhin B. am 2. März 2015 Strafanzeige einreichte und das Untersuchungsamt X. schliesslich den Strafbefehl vom 18. Mai 2015 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen erliess. Auch gegen den Strafbefehl ergriff Rechtsanwalt A. kein Rechtsmittel.