Dennoch kam er der Aufforderung zur Einreichung der geforderten Unterlagen nicht nach. Auch B. stellte er – entgegen entsprechender Ankündigungen – keine Informationen bezüglich des Nachlasses zur Verfügung. In der Folge liess B. am 18. Dezember 2014 gegen Rechtsanwalt A. eine Aufsichtsbeschwerde einreichen und insbesondere die Aushändigung sämtlicher gewünschter Unterlagen an sie und das Notariat Y. beantragen.