Die Treuepflicht gebietet dem Rechtsanwalt, die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was diese Interessen schädigen könnte. Die berufsrechtliche Treuepflicht soll das Vertrauen in die Person des Rechtsanwalts und in die Anwaltschaft an sich stärken (Fellmann, a.a.O., Art. 12 N 25). Nach der Übernahme eines Mandats gebietet die Treuepflicht dem Rechtsanwalt, den erhaltenen Auftrag möglichst beförderlich auszuführen. Zeitgerechtes Handeln dort, wo zu handeln ist, gehört zu den elementaren anwaltlichen Berufspflichten, deren Verletzung besonders geeignet ist, Würde und Ansehen des Anwaltsstandes zu