verlangt werden darf und muss (BGE 110 Ia 95; BGer 2C_379/2009 E. 3.2; Fellmann, a.a.O., Art. 12 N 2; Poledna, in: Fellmann/Zindel, Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A., Zürich 2011, Art. 17 N 18). Eine solche Sorgfaltspflichtverletzung muss sich Rechtsanwalt A. vorwerfen lassen. Angesichts der Vertrauensstellung, die ein Verteidiger im Rahmen des unkontrollierten Verkehrs mit Untersuchungshäftlingen geniesst (Art. 235 Abs. 4 StPO), müssen die Strafbehörden sich darauf verlassen können, dass nicht verbotene kinderpornografische Abbildungen in die Haftanstalten gelangen.