Fest steht, dass sich in der Schachtel nicht nur das Einvernahmeprotokoll, sondern auch die erwähnten Fotos befanden, und unbestritten ist auch, dass X. diese von Rechtsanwalt A. erhalten hat. Die Fotos zeigen u.a. ein Kind in einer Badewanne, das den Penis eines Erwachsenen in seiner rechten Hand hält, ferner ein Kind, dem der Penis eines Erwachsenen ins Gesicht gedrückt wird, sowie weitere sexuelle Darstellungen mit Kindern.