Das Einvernahmeprotokoll samt Fotos bildete Bestandteil des Haftverlängerungsantrags, den die Staatsanwaltschaft am 6. November 2014 in der Strafuntersuchung wegen Verdachts der sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie gestellt hatte. Ein ebenfalls in der Schachtel befindliches Schreiben vom 7. November 2014 lässt darauf schliessen, dass Rechtsanwalt A. diesen Haftantrag seinem in Untersuchungshaft befindlichen Klienten zugestellt hat. Unklar ist, ob Rechtsanwalt A. mit diesem Schreiben auch Unterlagen des Haftgesuchs übermittelte oder ob dies allenfalls erst später erfolgte;