Diese Argumentation verkennt allerdings die spezielle Art der Dokumente, die Rechtsanwalt A. an seinen Klienten weitergegeben hat. In der Schachtel, die bei diesem sichergestellt wurde, finden sich u.a. diverse Fotos, die ihm anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 23. Oktober 2014 vorgehalten worden waren. Das Einvernahmeprotokoll samt Fotos bildete Bestandteil des Haftverlängerungsantrags, den die Staatsanwaltschaft am 6. November 2014 in der Strafuntersuchung wegen Verdachts der sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie gestellt hatte.