2. Der Rechtsstaat räumt dem Anwalt im Verfahren aufgrund seiner Vertrauensstellung verschiedene Privilegien ein. So erhält er beispielsweise Einsicht in die Verfahrensakten und kann diese auch in seine Kanzlei mitnehmen (Fellmann, a.a.O., Art. 12 N 45). Die Originalakten dürfen zwar nicht an den Klienten herausgegeben werden. Der Anwalt ist jedoch grundsätzlich befugt, seinem Klienten Einsicht in diese Akten zu geben und ihm von den wesentlichen Unterlagen Kopien auszuhändigen (Fellmann, a.a.