Da das Adressierungsfeld der Kartonschachtel mit "Anwaltspost" beschriftet sei, habe die Staatsanwaltschaft den Inhalt jedoch nicht gesichtet. Aus der Meldung der Gefängnisleitung gehe hervor, dass es sich bei den gefundenen Aufnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um kinderpornografische Abbildungen handle, welche u.a. dem Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft vom 6. November 2014 beigelegt gewesen seien. Es bestehe somit die Vermutung, dass Rechtsanwalt A. Kopien von aus den Verfahrensakten stammenden (verbotenen) pornografischen Darstellungen erstellt und diese dann dem