Die von Rechtsanwalt Z. über die Z. Treuhand GmbH vorgenommenen Tätigkeiten bzw. die damit verbundene Berufsregelverletzung werden ihm direkt zugerechnet. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 5.a) Der Erwerb streitiger Forderungen kann im Einzelfall die Unabhängigkeit eines Rechtsanwalts gefährden oder zu einem Interessenkonflikt mit seinem Klienten führen. In solchen Fällen verstösst der Erwerb des Streitobjekts gegen Art. 12 lit. b und / oder Art. 12 lit. c BGFA (Fellmann, in: Fellmann/Zindel, a.a.O., Art. 12 N 128).