Andererseits hat Rechtsanwalt Z. das Finanzinstitut kontaktiert, die Auszahlung der Retrozessionen gefordert und für den Weigerungsfall die Beschreitung des Klageweges ausdrücklich in Aussicht gestellt. Dass von Prozesshandlungen ausgegangen wurde, ist auch den Formulierungen in der Vereinbarung zwischen der Z. Treuhand GmbH und dem Anleger zu entnehmen ([....] "geeignete gerichtliche und aussergerichtliche Rechtsverfolgungsmassnahmen", [....] "Betreibungsmassnahmen", [....] "Führen ausgewählter Musterprozesse"/"Einbindung von professionellen Prozessfinanzierern"/"Reisekosten zu Gerichts- und Vergleichsterminen"/"Gerichtsund Behördenkosten", [....] "bei Gerichtsverfahren").