Zudem wurde mit einem Auftritt als Rechtsanwalt auch gegenüber dem Finanzinstitut "erhöhter" Druck aufgebaut, dies insbesondere auch im Zusammenhang mit der Formulierung "dass wir [...] nicht davor zurückschrecken werden, den Klageweg zu bestreiten". Dass eine derartige Wirkung gewollt bzw. geradezu beabsichtigt war, muss zwingend aus einem solchen Vorgehen geschlossen werden, ansonsten eine Unterzeichnung auch in der Funktion als "Rechtsanwalt / Notar / Steuerberater" (und nicht nur als Geschäftsführer der Z. Treuhand GmbH) nicht erforderlich gewesen wäre.