dabei nicht (zugleich) auch als Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Z. trat im konkreten Fall überdies sowohl gegenüber dem Finanzinstitut als auch dem Abtreter als Rechtsanwalt auf, zumal er seine Korrespondenz sowohl als Geschäftsführer der Z. Treuhand GmbH als auch als "Rechtsanwalt / Notar / Steuerberater" unterzeichnete. Damit ist Rechtsanwalt Z. im Projekt "A." einerseits als Rechtsanwalt aufgetreten, andererseits kann das Projekt nicht einzig der Z. Treuhand GmbH zugeordnet werden.