Die Abtretung an die Z. Treuhand GmbH beruht auf zwei Dokumenten. Einerseits besteht eine "Vereinbarung" zwischen der Z. Treuhand GmbH und dem Anleger bzw. Abtreter der (Retrozessions-)Ansprüche, die das interne Verhältnis regelt. Andererseits wird zwischen dem Abtreter und der Z. Treuhand GmbH eine "Forderungsabtretung" mit der Erteilung von Informationsvollmachten geschlossen, die der Legitimation gegenüber dem Finanzinstitut dienen soll.