I. 1. Am [Datum] 2014 erschien in der Zeitung "X" ein Artikel mit dem Titel "[...]". Dabei ging es um von Banken zurückbehaltene Retrozessionen und deren Rückforderung. Im Artikel wurde erwähnt, dass Anleger ihre Ansprüche an die Treuhandgesellschaft von Rechtsanwalt und Notar Z. abtreten könnten, welche dann die Retrozessionen einfordere. Gemäss dem Zitat von Rechtsanwalt Z. sollten im Erfolgsfall 60 Prozent des Erlöses an die Anleger und 40 Prozent an seine Treuhandfirma fliessen; bei Misserfolg müssten die Kunden nichts bezahlen. Ebenso ging aus dem Artikel hervor, dass Rechtsanwalt Z. bislang einen deutschen Anleger akquiriert hatte.