[...frühere Disziplinarentscheide...] Mit Entscheid vom 29. April 2014 wurde wegen mehrfacher Verletzung der Berufsregeln eine Busse von Fr. 5'000.– ausgefällt (AW.2013.76-AWK). Zur gleichen Zeit erteilte ihm die Aufsichtskommission X. mit Beschluss vom 8. Mai 2014 wegen einem ähnlichen Vorwurf (ungenaue Honorarabrechnung) einen Verweis. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte c) Angesichts dieser Bemessungsgründe erscheint eine Busse von Fr. 2'000.– für die von Rechtsanwalt Z. begangene Berufsregelverletzung (Art. 12 lit. a BGFA) als angemessen. [...] 5. [Kostenfolgen]