Sterchi, Kommentar zum bernischen Fürsprecher-Gesetz, Bern 1992 Art. 8 N 5 [irreführende Behauptungen gegenüber der Aufsichtsbehörde]). Damit gelten die Berufsregeln auch mit Bezug auf das Verhalten eines Rechtsanwalts gegenüber den Aufsichtsbehörden über die Rechtsanwälte.