b) Am 21. November 2013 erstattete das Kreisgericht B. eine Meldung betreffend Rechtsanwalt Z. gemäss Art. 15 BGFA wegen des Verdachts der Verletzung von Berufsregeln. Am 10. Dezember 2013 eröffnete die Anwaltskammer ein Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt Z. und sprach nach durchgeführtem Verfahren mit Entscheid vom 29. April 2014 eine Busse von Fr. 5'000.– wegen mehrfacher Verletzung der Berufsregeln (Art. 12 lit. a BGFA) aus (AW.2013.76-AWK). c) Mit Schreiben vom 20. Mai 2014 liess die Aufsichtskommission X. der Anwaltskammer einen Beschluss datierend vom 8. Mai 2014 zukommen, aus welchem