Z. hat bei der Anklagekammer (wie auch beim Bundesgericht) Beschwerde eingereicht, obwohl er selber davon spricht, seinen Mandanten über die hohen Verlustgefahren aufgeklärt zu haben. Er habe seinen Mandanten darauf hingewiesen, dass die Gewinnaussichten beträchtlich geringer seien als die Verlustgefahren und "die Anklagekammer voraussichtlich das Gesuch um © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte