gegen seinen ehemaligen Klienten vorgehen (vgl. dazu im Falle eines klassischen Parteiwechsels Fellmann, in: Fellmann/Zindel, a.a.O., Art. 12 N 108). c) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Rechtsanwalt Z.__ durch den Abschluss des Pfandvertrages und die anschliessende Hauptinterventionsklage beim Kreisgericht M.__ gegen das Verbot der Interessenkollision (Art. 12 lit. c BGFA) verstossen hat.