klar, seine eigenen Interessen (Honorar) gegen die Interessen des (ehemaligen) Mandanten durchzusetzen. Insbesondere die in der Hauptinterventionsklage aufgeführte Aufforderung an die ehemalige Gegenpartei (Ehefrau im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte