Offenbar befürchtet Rechtsanwalt Z.__, dass der Anzeiger seine güterrechtliche Forderung gegenüber seiner Ehefrau mit offenen Unterhaltsschulden ihr gegenüber ganz oder teilweise verrechnen und damit die Forderung bzw. Sicherheit aus dem Pfandvertrag untergehen könnte (vgl. act. 7 Beilage 6 [Beilagenordner, Klageschrift in Register 2, S. 6, ferner dortige Beilage 11]). Diese Möglichkeit wurde offenbar schon früher diskutiert, zumal Rechtsanwalt Z.__ für diesen Fall im September 2012 die Vereinbarung über das Erfolgshonorar anpassen wollte (vgl. act. 7 Beilage 6 [Beilagenordner, Klageschrift in Register 2, S. 4 und dortige Beilage 15]).