Durch dieses Vorgehen, d.h. das Einfordern einer Schuldanerkennung unmittelbar nach der Präsentation der betreffenden Rechnung, hat Rechtsanwalt Z.__ dem Anzeiger verunmöglicht, das Honorar zu prüfen bzw. prüfen zu lassen oder allfällige Einwände dagegen zu erheben. Er hat sein eigenes, rein finanzielles Interesse über das Interesse © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte