Ebenso hat er am 14. August 2013 eine Schuldanerkennung für das strafrechtliche Mandat vor der Staatsanwaltschaft P.__ vom 15. März 2012 bis zum 2. August 2013 vom Anzeiger eingeholt (act. 7 S. 6 sowie Beilage 6 [Beilagenordner, Beilagen 19 und 27 im Register 3]) und eine fünfte Schuldanerkennung in einem gesellschaftsrechtlichen Mandat unterzeichnen lassen (act. 7 S. 6). Durch dieses Vorgehen, d.h. das Einfordern einer Schuldanerkennung unmittelbar nach der Präsentation der betreffenden Rechnung, hat Rechtsanwalt Z.__ dem Anzeiger verunmöglicht, das Honorar zu prüfen bzw. prüfen zu lassen oder allfällige Einwände dagegen zu erheben.