1. Rechtsanwalt Z.__ ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen. Das Scheidungsverfahren, in dessen Zusammenhang die vorliegende Anzeige im Wesentlichen erhoben worden ist, war vor den st. gallischen Behörden anhängig. Die Aufsicht wird primär von der Aufsichtsbehörde desjenigen Kantons geführt, in dem der Rechtsanwalt vor den Gerichtsbehörden auftritt (vgl. Poledna, in: Fellmann/Zindel, Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A., Zürich 2011, Art. 16 N 2). Die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen ist daher für die Führung des Disziplinarverfahrens zuständig.