Zur Begründung legte der Anzeiger im Wesentlichen dar, dass Rechtsanwalt Z.__ ihm für die Begleichung des Anwaltshonorars im Scheidungsverfahren vor dem Kreisgericht M.__ einen Pfändungsvertrag in der Höhe von Fr. 45'000.– über sein Haus unterbreitet habe. Zudem habe sich Rechtsanwalt Z.__ einen Bonus von 8% des Verkaufserlöses gutschreiben lassen. Rechtsanwalt Z.__ habe über seine schlechte finanzielle Lage Bescheid gewusst und dies gezielt ausgenutzt. Zudem habe es Rechtsanwalt Z.__ unterlassen, beim Kreisgericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen; darüber habe sich sogar der Richter gewundert. Seiner Ehefrau sei die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt worden.