1. Mit Eingabe vom 19. November 2013 und Ergänzung vom 20. November 2013 erhob A.__ (nachfolgend Anzeiger) bei der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich eine Anzeige gegen Rechtsanwalt Z.__. Am 25. November 2013 übermittelte die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich die Anzeige zuständigkeitshalber der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen. Zur Begründung legte der Anzeiger im Wesentlichen dar, dass Rechtsanwalt Z.__ ihm für die Begleichung des Anwaltshonorars im Scheidungsverfahren vor dem Kreisgericht M.__ einen Pfändungsvertrag in der Höhe von Fr. 45'000.– über sein Haus unterbreitet habe.