{"Signatur": "SG_KG_003", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-04-29", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_003_AW-2013-77_2014-04-29.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1924&type=1563347022&cHash=5303f91c253382da1ffef855c705785b", "Checksum": "01ecdd76fa57e2f6ed3f0f1ce8c5b306"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["AW.2013.77"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Anwaltskammer 29.04.2014 AW.2013.77"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Anwaltskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Anwaltskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Anwaltskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mehrfache Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA durch mehrmalige Einforderung von Schuldanerkennungen für das Anwaltshonorar sowie Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA durch Abschluss eines Pfandvertrages und einer in diesem Zusammenhang erhobenen Hauptinterventionsklage gegen den Anzeiger (Kantonsgericht, Anwaltskammer, 29. 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April 2014, AW.2013.77).\n\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nFall-Nr.: AW.2013.77\nStelle: Kantonsgericht\nRubrik: Anwaltskammer\nPublikationsdatum: 29.04.2014\nEntscheiddatum: 29.04.2014\n\nEntscheid Kantonsgericht, 29.04.2014\nMehrfache Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA durch mehrmalige Einforderung\nvon Schuldanerkennungen für das Anwaltshonorar sowie Verletzung von Art.\n12 lit. c BGFA durch Abschluss eines Pfandvertrages und einer in diesem\nZusammenhang erhobenen Hauptinterventionsklage gegen den Anzeiger\n(Kantonsgericht, Anwaltskammer, 29. April 2014, AW.2013.77).\n\nAus den Erwägungen:\n\nI.\n\n1. Mit Eingabe vom 19. November 2013 und Ergänzung vom 20. November 2013 erhob\nA.__ (nachfolgend Anzeiger) bei der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und\nAnwälte des Kantons Zürich eine Anzeige gegen Rechtsanwalt Z.__. Am 25. November\n2013 übermittelte die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des\nKantons Zürich die Anzeige zuständigkeitshalber der Anwaltskammer des Kantons St.\nGallen. Zur Begründung legte der Anzeiger im Wesentlichen dar, dass Rechtsanwalt\nZ.__ ihm für die Begleichung des Anwaltshonorars im Scheidungsverfahren vor dem\nKreisgericht M.__ einen Pfändungsvertrag in der Höhe von Fr. 45'000.– über sein Haus\nunterbreitet habe. Zudem habe sich Rechtsanwalt Z.__ einen Bonus von 8% des\nVerkaufserlöses gutschreiben lassen. Rechtsanwalt Z.__ habe über seine schlechte\nfinanzielle Lage Bescheid gewusst und dies gezielt ausgenutzt. Zudem habe es\nRechtsanwalt Z.__ unterlassen, beim Kreisgericht ein Gesuch um unentgeltliche\nRechtspflege zu stellen; darüber habe sich sogar der Richter gewundert. Seiner\nEhefrau sei die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt worden. Das Gericht habe\ndaraufhin Rechtsanwalt Z.__ die Möglichkeit eingeräumt, nachträglich ein Gesuch um\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/11\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nunentgeltliche Rechtspflege einzureichen; dieses sei auch bewilligt worden. Das noch\nnicht abgeschlossene Scheidungsverfahren habe rund Fr. 12'800.– gekostet; davon\nhabe er knapp Fr. 8'000.– bezahlt, Fr. 4'800.– werde durch die unentgeltliche\nRechtspflege abgedeckt. Zudem habe Rechtsanwalt Z.__ ihn bei der Gründung einer\nFirma beraten und die Sitzadresse für einen einmaligen Betrag von Fr. 1'000.– zur\nVerfügung gestellt. Rechtsanwalt Z.__ habe versucht, bei der O.__ Stiftung einen\nBetrag von seinem auszubezahlenden Pensionskassengeld erhältlich zu machen. Am\n1. August 2013 habe er Rechtsanwalt Z.__ das Mandat entzogen. Seit kurzem mische\nsich Rechtsanwalt Z.__ in sein Scheidungsverfahren ein, obwohl er kein Mandat habe.\nDabei habe er das Anwaltsgeheimnis verletzt. Ebenso habe Rechtsanwalt Z.__\nbetreibungsrechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet. Rechtsanwalt Z.__ habe sein\nVertrauen missbraucht, um eigene Interessen zu fördern und sich zu bereichern. Der\nAnzeiger legte seiner Eingabe zudem von ihm unterzeichnete Honorarnoten in Form\nvon Schuldanerkennungen bei (act. 1 inkl. Beilagen).\n\n[2.-5. Prozessgeschichte]\n\nII.\n\n1. Rechtsanwalt Z.__ ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen. Das\nScheidungsverfahren, in dessen Zusammenhang die vorliegende Anzeige im\nWesentlichen erhoben worden ist, war vor den st. gallischen Behörden anhängig.\n\nDie Aufsicht wird primär von der Aufsichtsbehörde desjenigen Kantons geführt, in dem\nder Rechtsanwalt vor den Gerichtsbehörden auftritt (vgl. Poledna, in: Fellmann/Zindel,\nKommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A., Zürich 2011, Art. 16 N 2). Die Anwaltskammer\ndes Kantons St. Gallen ist daher für die Führung des Disziplinarverfahrens zuständig.\n\n2.a) Rechtsanwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben (Art. 12\nlit. a BGFA). Die Treuepflicht gebietet dem Rechtsanwalt, die Interessen des Klienten\nnach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was diese Interessen\nschädigen könnte. Die berufsrechtliche Treuepflicht soll das Vertrauen in die Person\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/11\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\ndes Anwalts und in die Anwaltschaft an sich stärken (Fellmann, in: Fellmann/Zindel,\nKommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A., Zürich 2011, Art. 12 N 25).\n\n"}