Er habe beim definitiven Verfassen der Kostennote die einzelnen Positionen nachträglich auf die Angemessenheit überprüft und leichte Korrekturen nach oben und unten vorgenommen. Das Timesheet vom [...]. Oktober 2012 sei nicht weitergeführt worden, im Hinblick auf die Hauptverhandlung seien sämtliche Leistungen in ein neues Timesheet eingetragen worden. Er habe diese Unstimmigkeiten vor der Hauptverhandlung nicht bemerkt (act. 12 S. 4). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte