Neben der genannten Begründung führte die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung an, dass eine Entschädigung ohnehin zu verweigern sei, weil der Beschuldigte das Strafverfahren rechtswidrig und schuldhaft bewirkt habe (vgl. act. 12 Beilage). Rechtsanwalt A.__ hat die Verweigerung der Entschädigung in der Einstellungsverfügung mit Beschwerde vom [...]. November 2012 bei der Anklagekammer angefochten und die Zusprache einer Entschädigung für die Kosten der Verteidigung betreffend den Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege beantragt. Mit Entscheid vom [...]. 2012 wies die Anklagekammer die Beschwerde ab;