Zusammenhang mit der Einstellungsverfügung vom [...]. November 2012 (Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege) geltend gemacht (vgl. act. 1, act. 2 S. 18 f.). Rechtsanwalt A.__ bestreitet diesen Umstand nicht, macht jedoch geltend, er sei irrtümlich davon ausgegangen, dass er im Falle eines Freispruchs seines Mandanten den gesamten Aufwand geltend machen könne, zumal die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung selber erwähnt habe, es bestehe Deckungsgleichheit im Lebenssachverhalt der Einstellungsverfügung und der Anklage und daher sei die Entschädigungsforderung durch das Kreisgericht zu beurteilen (act. 12 S. 2 f. inkl. Beilage).