a BGFA zu subsumieren. Die Berufsregel der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung betrifft – wie erwähnt – nicht nur das Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und Klient, sondern auch das Verhalten des Rechtsanwalts gegenüber Behörden, der Gegenpartei und der Öffentlichkeit, und beinhaltet auch die Pflicht zur Schaffung von klaren Rechtsverhältnissen.