September 2013 unter dem Datum 22. November 2012 ein Aufwand von 440 Minuten für die Beschwerde an die Anklagekammer in Rechnung gestellt worden. Auch dieser Aufwand sei mit Entscheid der Anklagekammer vom [...] 2012 rechtskräftig abgewiesen worden. Ein Vergleich der bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Anklagekammer und der beim Kreisgericht eingereichten Kostennoten zeige überdies auf, dass zahlreiche Positionen des behaupteten und in Rechnung gestellten Aufwandes nachträglich abgeändert worden seien. Im Zeitraum vom 22. September 2011 bis [...]. Oktober 2012 betreffe dies 10 von insgesamt 17 Positionen; es würden insgesamt 190 Minuten mehr geltend gemacht.