1. Am 21. November 2013 teilte das Kreisgericht Z.__ der Anwaltskammer in Anwendung von Art. 15 Abs. 1 BGFA eine mögliche Berufsregelverletzung durch Rechtsanwalt A.__ mit. Zur Begründung legte das Kreisgericht im Wesentlichen dar, dass Rechtsanwalt A.__ im Strafverfahren [...] an der Hauptverhandlung vom [...]. September 2013 eine mit [...]. September 2013 datierte Honorarnote mit Zeitauf­ schrieben eingereicht habe, welche nach der Auffassung des Gerichts in verschiedener Hinsicht falsch, ungenau und teilweise treuwidrig sei. Zur Begründung werde auf den Entscheid vom [...]. September 2013 verwiesen.