Entscheid Kantonsgericht, 29.04.2014 Mehrfache Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA, indem Rechtsanwalt A.__ sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch gegenüber dem Kreisgericht irreführende und falsche Honorarnoten einreichte, gegenüber der Staatsanwaltschaft mehr Aufwand auswies, als tatsächlich erbracht worden war, und gegenüber dem Kreisgericht rechtskräftig abgewiesenen Aufwand erneut geltend machte, ausserdem aufgrund weiterer Unsorgfältigkeiten und Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Honorarnote (Kantonsgericht, Anwaltskammer, 29. April 2014, AW.2013.76). Aus den Erwägungen: I.