156 ZGB, N 89). Der Elternteil, dem ein Kind als Alleinerzieher anvertraut ist, muss genügend Gespür für die Bedürfnisse des Kindes haben, ihm Wärme vermitteln, vernünftige Grenzen setzen, es aber auch zur Selbständigkeit anleiten können. Er muss ernsthaft an seinen Kindern interessiert sein, ihnen Sicherheit vermitteln und bereit sein, mit der Schule und dem Umfeld zusammenzuarbeiten. Die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils ist für jedes Kind gesondert zu beurteilen. (…). Hier haben die Kinder seit mehr als 12 Jahren überhaupt © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte