Entscheid der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich vom 2. Juli 2009, ZVW 2009, 439 ff.) oder ihr die elterliche Sorge entzogen wird. Die Mutter widersetzt sich ausdrücklich einer Übertragung des Sorgerechts an den Vater. Daher ist die Entziehung des Sorgerechts zu prüfen.