Meier/Häberli, Übersicht zur Rechtsprechung im Kindesund Vormundschaftsrecht November 2010 bis Februar 2011, ZKE 2011, 137, 138). Zum andern lässt sich der heute noch geltende rechtliche Vorrang der unverheirateten Mutter schwer mit der natürlichen Erkenntnis vereinbaren, dass ein Kind zwei Eltern hat, die für sein Gedeihen grundsätzlich gleich wichtig sind (KGer SG, FamPra.ch 2010, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte