Die nicht verheirateten Eltern X. und Y. haben zwei gemeinsame Kinder. Die Eltern trennten sich, als diese zwei Jahre alt waren. Die Kinder verblieben beim Vater. Ein persönlicher Verkehr mit der Mutter kam nie mehr zustande. Elf Jahre nach der Trennung verlangt der Vater die Zuteilung der elterlichen Sorge. Aus den Erwägungen: