Hausheer/Geiser/Aebi-Müller, Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 10.81 Solidargemeinschaftsunterhalt m.w.H.). Gerade dort, wo die Voraussetzungen für eine eigene Berufslaufbahn von vorneherein nicht allzu erfolgsversprechend sind, wird die Ehe als solche zum vertrauensbildenden Lebensplan bzw. zur gewollten Alternative zur eigenen Berufslaufbahn (Hausheer/ Spycher, Handbuch des Unterhaltsrechts, N 5.06). Massgebend für die Begründung eines nachehelichen Unterhalts sind zudem die gesundheitlichen Beschwerden der Ehefrau, welche sie in ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit beeinträchtigen.