Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: BF.2010.16 Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) Publikationsdatum: 07.07.2010 Entscheiddatum: 07.07.2010 Entscheid Kantonsgericht, 07.07.2010 Art. 134 ZGB: Wird eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils, mit der die Neuzuteilung der elterlichen Sorge für ein Kind gefordert wird, das seit längerer Zeit beim Kläger lebt, abgeschrieben, so kann die Klage später neu eingereicht werden (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 7. Juli 2010, BF. 2010.16). Aus den Erwägungen: