Damit lässt sich das Fazit ziehen, dass die erteilten Weisungen, welche die Eltern zu generellem Wohlverhalten in der Beziehung untereinander und im Verhältnis zum Beistand auffordern, insgesamt weder sinnvoll noch notwendig sind. Sie bezwecken vor allem eine Disziplinierung und dienen nicht dazu, die Einstellung der Eltern zu verändern und das Kind aus seiner Loyalitätsnot zu erlösen. Sie erlauben es den Eltern sogar, sich neue Vorwürfe zu machen und bewirken auf diese Weise allenfalls eine weitere Eskalation. Die mit den Weisungen verbundenen Strafandrohungen verletzen zudem das Bestimmtheitsgebot und sind schon deshalb offensichtlich unzulässig.