Die Aufforderung zu einer Familientherapie bewirkte immerhin, dass die Eltern in einer Beratungsstelle Einzelgespräche führten. Dabei soll nach Auskunft des Familienberaters eine vorsichtig positive Entwicklung und eine leichte Entspannung im Verhältnis zwischen Mutter und Kind festzustellen gewesen sein. Zurzeit sind die Gespräche offenbar eingestellt, was aber nicht ausschliesst, dass sie bei Bedarf wieder aufgenommen werden könnten. Solange die Eltern freiwillig tätig werden, ist eine Weisung unnötig.