N 174), und als schädlich, wenn sie den letzten Rest elterlicher Kommunikationsbereitschaft gefährdet (Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 203 ff.). In einer langfristigen Betrachtung steht schliesslich fest, dass Zwang wenig zur Besserung des Eltern-Kind-Verhältnisses beiträgt, sondern im Gegenteil meist bewirkt, dass das Kind später die Beziehung vollständig abbricht (Wallerstein/Lewis, Langzeitwirkung der elterlichen Ehescheidung auf die Kinder, FamRZ 2001, 65 ff., 69; Vetterli, Das Recht des Kindes auf Kontakt zu seinen Eltern, FamPra.ch 2009, 23 ff., 34 ff.).