Die Entschädigung soll wenn immer möglich für die Alters- und Invalidenvorsorge reserviert werden. Das lässt sich am besten erreichen, wenn sie im Vorsorgekreislauf verbleibt. Die liechtensteinische Pensionskasse nimmt ein schweizerisches Vorsorgeguthaben ohne weiteres entgegen. Die Pensionskasse des Ehemanns hat die Durchführbarkeit bestätigt und kann vom Scheidungsgericht auch dann zur Übertragung angewiesen werden, wenn die Ehegatten sich nicht einig sind. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/2