Der Kläger ist ausgebildeter Bankfachmann und arbeitete bis 2003 bei verschiedenen Privatbanken als Anlageberater. Weil er keine Anstellung mehr fand, erwirtschaftete er sich seinen Lebensunterhalt fortan mit der Verwaltung seines in bar bezogenen Altersguthabens. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise büsste er offenbar den grössten Teil seines Vermögens mit Börsengeschäften ein und verlor damit auch die Grundlage seines Einkommens. Den Kläger trifft die Verpflichtung, sich um ein geregeltes Einkommen zu bemühen.