Diese Methode bietet denn auch verschiedene Vorteile: Sie berücksichtigt einerseits die trennungsbedingten Mehrkosten und gewährleistet, dass beide Parteien das eheliche Lebensniveau nach der Trennung gleichermassen fortführen können. Andererseits stellt sie sicher, dass der haushaltführende und der erwerbstätige Ehegatte nach der Trennung gleich behandelt werden. Schliesslich ist die Methode klar und verständlich (vgl. Hausheer, Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts 2007, ZBJV 2008, 553, 568 ff.; Spycher, Urteilsanmerkung, ZBJV 2008, 514 ff.; Aeschlimann, Urteilsanmerkung, FamPra.ch 2008, 395 f.;