Nach der Trennung stockte sie ihr Arbeitspensum schrittweise bis auf 80% auf. Ihr Verdienst ist bescheiden. Aus den Erwägungen: Festzulegen bleibt die Höhe des Unterhaltsbeitrags. Dabei ist zunächst zu prüfen, nach welcher Methode er zu berechnen ist. Das Bundesgericht betonte früher das Prinzip der freien Methodenwahl und akzeptierte insbesondere die von zahlreichen kantonalen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/2 Publikationsplattform St.Galler Gerichte